Formulare

Einheitlichen Ansprechpartner (EAPBbg) als Verfahrensmittler und für Informationsanfragen

Onlineverfahren hier

Mit Hilfe des EAPBbg können Sie alle relevanten Verfahren und Formalitäten online abwickeln und sich so die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit deutlich vereinfachen. Seit Januar 2016 können über den EAPBbg auch die Formalitäten für die Anerkennung einer in anderen Unionsmitgliedsstaaten, EWR-Vertragsstaaten und Vertragsstaaten mit wechselseitiger Anerkennung erworbenen Berufsqualifikation in Berufen abgewickelt werden, deren Ausübung in Deutschland durch Rechtsvorschriften von besonderen Voraussetzungen abhängig gemacht wird.

Hinweise/ Informationen:

Bei Anträgen auf erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach der Gewerbeordnung oder dem Prostitutiertenschutzgesetz ist vor einer Antragsstellung ein Telefongespräch oder E-Mailkontakt wünschenswert.

Für Erlaubnisse nach § 34 d GewO (Versicherungsvermittler) und § 34 e GewO (Versicherungsberater) wenden sie sich bitte an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).